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Aktuelles aus der internationalen Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der internationalen Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Formulare für die Beantragung des Dokuments A1
Staatsbürger, die in der EU, im EWR und in der Schweiz Erwerbstätigkeiten mit Anknüpfung an mehrere Mitgliedstaaten ausüben, dürfen entsprechend den Bestimmungen der VO (EG) 883/2004 in der Fassung der VO (EU) 465/2012 gleichzeitig nur den Sozialversicherungsvorschriften eines Mitgliedstaates unterliegen. In Bescheinigung der Sozialversicherungszuständigkeit ist das Dokument A1 auszustellen. Das bislang von den verschiedenen Gebietskrankenkassen unterschiedlich praktizierte Verfahren der Beantragung des Dokuments A1 wird laut Bericht in NÖDIS Nr 6/Mai 2017 nunmehr durch folgende Anträge vereinheitlicht.
E1 – Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Mitgliedstaat (Art 12 VO [EG] 883/2004), zu unterfertigen vom Arbeitgeber;
E2 – Beschäftigung für einen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten (Art 13 Abs 1 VO [EG] 883/2004), zu unterfertigen vom Antragsteller (= versicherte Person);
E3 – Beschäftigung für mehrere Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten (Art 13 Abs 1 VO [EG] 883/...