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SWI 6, Juni 2017, Seite 325

EuGH zu selbständigen Zusammenschlüssen von Personen

Entscheidung: Kommission/Luxemburg, C-274/15.

Normen: Art 14, 28, 132, 168a, 178a MwStSyst-RL.

Mit der Regelung, dass die Dienstleistungen eines Zusammenschlusses an seine Mitglieder von der Mehrwertsteuer befreit sind, wenn der Anteil der steuerbaren Tätigkeiten der Mitglieder 30 % (oder sogar 45 %) ihres Jahresumsatzes nicht übersteigt, hat Luxemburg die MwStSyst-RL fehlerhaft umgesetzt. Der Zusammenschluss ist ein selbständiger Steuerpflichtiger, der Dienstleistungen selbständig an seine Mitglieder erbringt, die von ihm verschieden sind. Angesichts der Selbständigkeit des Zusammenschlusses gegenüber seinen Mitgliedern können diese, anders als es das luxemburgische Recht erlaubt, vom Betrag der von ihnen geschuldeten Mehrwertsteuer nicht die Mehrwertsteuer abziehen, die für an den Zusammenschluss (und nicht unmittelbar an die Mitglieder) gelieferte Gegenstände oder erbrachte Dienstleistungen geschuldet wird oder entrichtet worden ist. Folglich hat Luxemburg auch in diesem Punkt die MwStSyst-RL nicht richtig umgesetzt. Wegen der Selbständigkeit des Zusammenschlusses gegenüber seinen Mitgliedern ist jeder Umsatz zwischen dem Zusammenschluss und einem seiner Mitgliede...

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