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Zusammenrechnung von Dienstverhältnissen zum selben Arbeitgeber
In der Praxis kommt es vor, dass ein Dienstverhältnis zunächst beendet wird und anschließend zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer ein weiteres Dienstverhältnis begründet wird. Handelt es sich dabei um relativ kurzfristige Unterbrechungen, so können sich dabei Probleme bei der Bemessung dienstzeitabhängiger Ansprüche ergeben ().
In der Rechtsprechung zur Abfertigung alt gemäß § 23 AngG ist anerkannt, dass die vom Gesetz verlangte unmittelbare Aufeinanderfolge von Dienstverhältnissen kein fugenloses Anschließen des einen Dienstverhältnisses an das nächste voraussetzt.
Definition des unmittelbaren Aufeinanderfolgens
Im Einzelfall kann jedoch die genaue Abgrenzung, wann zwei oder mehrere Dienstverhältnisse zwischen denselben Vertragsparteien für die Bemessung von Abfertigungsansprüchen zusammenzurechnen sind und wann nicht, zu Schwierigkeiten führen.
Zeitliches Ausmaß der Unterbrechung
Der OGH stellt in seiner Beurteilung, ob eine Zusammenrechnung von Dienstverhältnissen zu erfolgen hat, auf die konkreten Umstände des Einzelfalles ab. Längere Unterbrechungen (beispielsweise jene, die das typische Ausmaß von Betriebsferien übersteigen) führen aber gr...