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SWI 6, Juni 2017, Seite 317

EuGH: Steuerbefreiung für Schulen und Hochschulen auch auf im Rahmen des praktischen Unterrichts erbrachte Restaurations- und Unterhaltungsdienstleistungen anwendbar

In seinem Urteil vom , Brockenhurst College, C-699/15, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Restaurant- und Unterhaltungsdienstleistungen zu befassen, die eine Bildungseinrichtung einem eingeschränkten Publikum gegen Entgelt erbringt. Diese Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen den Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs (Steuer- und Zollverwaltung des Vereinigten Königreichs, im Folgenden: Steuerverwaltung) und dem Brockenhurst College (im Folgenden: College) wegen der Befreiung der vom College erbrachten Restaurant- und Unterhaltungsdienstleistungen von der Mehrwertsteuer.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Das College ist eine höhere Bildungseinrichtung, die Lehrgänge über Gastronomie, Gastgewerbe und darstellende Künste anbietet. Damit die Studenten dieser Lehrgänge Kenntnisse unter praxisnahen Bedingungen erwerben können, betreibt das College durch Studenten und unter der Aufsicht ihrer Tutoren ein Restaurant und veranstaltet Theateraufführungen, wobei sich diese Angebote an Personen außerhalb der Bildungseinrichtung richten. Sowohl das Restaurant als auch die Theateraufführungen sind einem...

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