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Besteuerungsfragen im Zusammenhang mit einer konzerninternen Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
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Der VwGH hat im angeführten Erkenntnis zwei wesentliche Aspekte der Besteuerung im Zusammenhang mit einer konzerninternen Überlassung eines österreichischen Arbeitnehmers nach Deutschland klargestellt:
Da sich die Sonderregelung des Art 15 Abs 3 DBA-Deutschland (Unbeachtlichkeit des Kriteriums der Arbeitgeberansässigkeit hinsichtlich der Anwendung der Monteurklausel) nur auf Fälle einer gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung bezieht, ist – entsprechend der seit dem VwGH-Erkenntnis vom , 2009/13/0031, vertretenen Auffassung – auf den Begriff des wirtschaftlichen Arbeitgebers abzustellen. Arbeitgeber ist demnach im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung der Beschäftiger, weil der Arbeitnehmer in dessen Betrieb eingegliedert ist und er die Arbeitsvergütungen letztlich trägt.
Die Geltendmachung nicht steuerbarer Umzugskostenvergütungen ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer seinen bisherigen (Familien-)Wohnsitz samt Hausstand aufgibt. Wird hingegen der Familienwohnsitz beibehalten, dann können hinsichtlich des am Beschäftigungsort begründeten zweiten Wohnsitzes nur Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden.