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SWI 8, August 2020, Seite 449

Verständigungs- und Vorabverständigungsverfahren (APA)

Rasch (IWB 2020, 514 ff) zeichnet die Entwicklungen zu Verständigungs- und Vorabverständigungsverfahren (APA) nach. Die OECD hat im April 2020 den MAP Peer Review Report für Deutschland veröffentlicht. Im ATAD-Umsetzungsgesetz hat das BMF bereits im Dezember 2019 § 89a dAO-RefE vorgeschlagen, mit dem Vorabverständigungsverfahren eine rechtliche Grundlage erhalten sollen. Zudem hat der BFH den Zugang zu Verständigungsverfahren im Verfahren I R 82/17 behandelt. Der BFH schaffe Klarheit zur Frage der Umsetzung der Verständigungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention. Das Verfahren sei obligatorisch, eine Ablehnung nur möglich, wenn ein empfindlich zu bestrafender Verstoß gegen steuerliche Vorschriften nach Art 8 Abs 1 EU-Schiedskonvention vorliege. Bei einer „bloßen“ Mitwirkungspflichtverletzung sei das nicht gegeben. Ein Ablehnungsgrund sei in diesen Fällen generell nicht ersichtlich.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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