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SWI 8, August 2020, Seite 449

EU-Meldepflichten für Managementbeteiligungen

Koch-Schulte (Blog Handelsblatt ) untersucht, ob Managementbeteiligungen an Private-Equity-Fonds der Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen unterliegen. Sie zeigt die Schwächen und die fehlende Praktikabilität auf, weist aber auch darauf hin, dass man alleine schon aus Gründen der Vorsicht wegen der drohenden Geldbußen zunächst von einer Meldepflicht ausgehen müsse. Bei genauerer Betrachtung lasse sich eine gewisse Absurdität erkennen, da bei Managementbeteiligungen der steuerliche Vorteil nicht aus der grenzüberschreitenden Gestaltung, sondern aus dem rein innerdeutschen Unterschied zwischen den Einkunftsarten und den Steuersätzen für Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw nichtselbständiger Tätigkeit resultiere. In anderen Ländern könne es sein, dass der Sachverhalt völlig anders beurteilt und nicht als meldepflichtig eingestuft werde.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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