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Wirtschaftlicher Arbeitgeberbegriff auch für Zwecke des Lohnsteuerrechts
Das FG Thüringen hat mit Urteil vom , 3 K 795/16 (Revision beim BFH unter VI R 22/19 anhängig) ausgesprochen, dass ein in der Schweiz ansässiger Geschäftsführer einer deutschen GmbH auch dann in Deutschland lohnsteuerpflichtig ist, wenn er nur bei der Schweizer Muttergesellschaft angestellt ist, in Deutschland nur an wenigen Tagen im Jahr tätig ist und von der deutschen GmbH kein zusätzliches Salär erhält. Nach Zepf (PIStB 2020, 219 ff) widerspreche dieses Urteil jenem des FG Nürnberg vom , VII 45/97, wonach der abkommensrechtliche „wirtschaftliche Arbeitgeber“ für den lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeberbegriff ohne Bedeutung sei. Auch der BFH (, I R 46/03) habe ausdrücklich festgehalten, dass die Arbeitgeberbegriffe nicht identisch sein müssen. Allerdings sind diese Urteile noch zur alten Rechtslage ergangen. Danach galt in Fällen, in denen Arbeitnehmer vom ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt wurden, das aufnehmende, in Deutschland ansässige Unternehmen als inländischer Arbeitgeber, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich getragen hat. Das Urteil des FG Thüringen ist zwar zur neuen Rechtslage ergangen. Dies dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die...