Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angemessenheit der Schmutzzulage bei Rauchfangkehrern
Die Schmutzzulage in den Zusatzkollektivverträgen für Rauchfangkehrer beträgt je nach Bundesland zwischen 8 % und 20 % des Grundlohns. Das BFG hat im Erkenntnis vom , RV/3100163/2016, die im konkret anzuwendenden Kollektivvertrag vorgesehene Schmutzzulage von 18 % des Grundlohns gemäß § 68 EStG als steuerfrei anerkannt. Dagegen ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig.
Der Arbeitgeber hat seinen Kaminkehrern für Kehrtage (Tage, an denen die Arbeitnehmer bei Kunden Kehrtätigkeiten verrichtet haben) die Schmutzzulage laut Kollektivvertrag in Höhe von 18 % des Bruttostundenlohns gewährt und steuerfrei belassen. Die Arbeitnehmer hatten laut Arbeitgeber Aufgaben (im Tagesablauf stets gemischt) wie folgt wahrzunehmen:
Sachverhalt
messtechnische Überprüfungen;
sicherheitstechnische Überprüfungen;
Feuerstätten- und Heizkesselreinigung;
Reinigung und Überprüfung von Rauch- und Abgasanlagen;
Dichtheitsprüfungen an Rauch- und Abgasanlagen;
Einstellung von Steuerungsgeräten und Heizungsanlagen;
Störungsbehebung im kleinen Rahmen;
messtechnische Überprüfungen ausreichender Verbrennungsluftversorgung;
Reparatur- und Sanierungsarbeiten;
Brandschutzberatung etc.
Im Zuge einer GPLA wurden die Schmutzzul...