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SWI 8, August 2020, Seite 437

EuGH: Bildung einer steuerlichen Unternehmensgruppe mit Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat und Niederlassungsfreiheit

In seinem Urteil vom , B ua, C-749/18, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Verweigerung der Bildung einer steuerlichen Unternehmensgruppe für in einem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften, die eine gemeinsame Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ohne Betriebsstätte im erstgenannten Mitgliedstaat haben, während einer im erstgenannten Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft die Bildung einer steuerlichen Unternehmensgruppe mit ihren im selben Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaften möglich ist, gegen die Vorschriften der Art 49 und 54 AEUV über die Niederlassungsfreiheit verstößt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

B ist eine Gesellschaft luxemburgischen Rechts mit steuerlichem Sitz in Luxemburg, deren Muttergesellschaft die Aktiengesellschaft französischen Rechts A ist, die in Frankreich steuerlich ansässig ist. Ab dem bildete B mit ihrer Tochtergesellschaft E in Luxemburg eine körperschaftsteuerlich vertikale Unternehmensgruppe. Diese Gruppe wurde schrittweise wie folgt auf andere Tochtergesellschaften von B erweitert: ab dem auf die Gesellschaft F, ab dem auf die Gesellschaft G, die anschließend i...

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