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PV-Info 6, Juni 2017, Seite 3

Lohndumping: Erleichterungen für die Transportwirtschaft

Andreas Gerhartl

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden, BGBl I 2017/64, ausgegeben am , wurden administrative Erleichterungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in der Transportbranche festgelegt. Diese treten mit in Kraft und werden hier überblicksweise dargestellt.

Pauschalmeldung

Gemäß dem neu eingefügten § 19 Abs 7 LSD-BG erfolgen Meldungen von grenzüberschreitenden Entsendungen nach Österreich in der Transportbranche (ZKO-Meldung) künftig pauschal für jeweils sechs Monate und somit unabhängig von einer konkreten Entsendung. In dieser Meldung sind unter anderem die voraussichtlich in diesem Zeitraum in Österreich eingesetzten Arbeitnehmer und die behördlichen Kennzeichen der dabei eingesetzten Kfz anzugeben. Der Begriff „Transportbereich“ umfasst sowohl die Personen- als auch die Güterbeförderung, also etwa auch den touristischen Personentransport (zB mit Bus oder Schiff) einschließlich eines mobilen Reiseleiters.

S. 4 Werden entgegen der Meldung andere Arbeitnehmer oder Kfz im jeweiligen Sechsmonatszeitraum eingesetzt, ist dies ebenfalls zu melden. Die bisher vorgesehenen Angaben zum Auftraggeber de...

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