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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz
Entsprechend der Änderungen im Studienförderungsgesetz wurde per Verordnung festgelegt, wann die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen dem Wohnsitz der Eltern bzw des Elternteils, bei dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, und dem Studienort gegeben ist: Die Wegzeit bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels pro Strecke darf nicht länger als eine Stunde dauern, wobei sich die Günstigkeit des öffentlichen Verkehrsmittels anhand der kürzesten Wegzeit bemisst, welche sowohl die Gehzeit zur nächstgelegenen Haltestelle des günstigsten Massenbeförderungsmittels als auch die Fahrzeit (einschließlich allfälliger Umstiegszeiten) umfasst. Ein Fußweg von mehr als 2 km ist nicht zumutbar.
Die Berechnung erfolgt automationsunterstützt unter Verwendung der von einem öffentlichen Verkehrsinformationssystem zur Verfügung gestellten Daten und – abgesehen von einem Wechsel des Wohn- oder Studienortes – nur bei erstmaliger Antragstellung vo...