Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VwGH –Teil 1: Niederlassungsfreiheit gebietet bei im Ausland beschränkt Steuerpflichtigen die steuerliche Berücksichtigung von österreichischen Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung iZm DBA-befreiten Einkünften
Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung: Die steuerliche Geltendmachung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichtbeiträgen dient der Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse. Auch jener Teil der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung, welcher den Einkünften, die nach dem DBA in Deutschland zu besteuern sind, zugeordnet wird, ist von dem in Österreich zu besteuernden Einkommen in Abzug zu bringen.
Pensionsversicherung: Pflichtbeiträge in die Pensionsversicherung begründen – basierend auf Art 18 DBA Deutschland – eine künftige in Österreich steuerpflichtige Einkunftsquelle, weshalb die zugrunde liegenden Beitragszahlungen insofern vorweggenommene Erwerbsaufwendungen darstellen und abzugsfähig sind.
Sachverhalt: Der in Österreich ansässige Revisionswerber, eine natürliche Person, erzielte in Österreich Einkünfte als Geschäftsführer sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und in Deutschland Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer eines deutschen Unternehmens. In Deutschland war der Revisionswerber lediglich beschränkt steuerpflichtig. Gemäß der Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bestand in Österreich nicht nur für in Österreich, so...