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EuGH: Vorsteuerabzug für unentgeltliche Gesellschafterleistungen
In seinem Urteil vom , Finanzamt R, C-98/21, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob einer Holdinggesellschaft, die sich in einer Gesellschaftervereinbarung zur Erbringung unentgeltlicher Leistungen gegenüber einer Tochtergesellschaft verpflichtet hat, der Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Vorleistungen zusteht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde.
W betreibt als Geschäftstätigkeiten den Ankauf, die Verwaltung und die Verwertung von Grundbesitz sowie die Projektierung, Sanierung und Erstellung von Bauvorhaben. Im Jahr 2013 war W an der X GmbH & Co KG (kurz: X) und der Y GmbH & Co KG (kurz: Y) beteiligt, deren Tätigkeiten darin bestehen, Bauobjekte zu errichten und Wohneinheiten zu veräußern, und zwar überwiegend umsatzsteuerfrei.
Konkret hielt W im fraglichen Jahr 94 % der Anteile an X, während die übrigen 6 % von der Z KG gehalten wurden. Mit Ergänzungsvereinbarung vom zum Gesellschaftsvertrag von X vereinbarten Z und W, einen Gesellschafterbeitrag an X zu leisten. Dieser Beitrag bestand für Z in einer Zahlung in Höhe von 600.000 Euro und für W in der unentgeltlichen Erbringung von Dienstleistungen in einem ihrer Beteiligung en...