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Wegzugsbesteuerung bei Anteilen an Immogesellschaften im Verhältnis zu Deutschland
Veräußert eine in Österreich ansässige GmbH, deren Vermögen zum vorherigen Bilanzstichtag noch zu nahezu 100 % aus unbeweglichem Vermögen – und zwar in Form einer einzigen in Österreich belegenen Immobilie – bestand, dieses Immobilienvermögen, stellt sich die Frage, ob für den in Deutschland ansässigen Anteilseigner eine Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs 6 Z 1 EStG eintritt und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt.
Gemäß § 27 Abs 6 Z 1 EStG wird eine Wegzugsbesteuerung durch Umstände ausgelöst, die im Hinblick auf eine Beteiligung zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten führen.
Solche Umstände können auch aufgrund eines anwendbaren DBA eintreten (vgl etwa EAS 3157, EAS 3434, Rz 2518 und 6148 EStR). Diesfalls manifestiert sich der „Umstand“ in jenem Zeitpunkt, mit dem ein anwendbares DBA das Besteuerungsrecht Österreichs hinsichtlich der Beteiligung einschränkt.
Aufgrund von Art 13 Abs 2 DBA Deutschland hätte Österreich im gegenständlichen Fall zunächst eine allfällige Veräußerung der GmbH-Beteiligung besteuern dürfen, da es sich – zumindest bis zur Veräußerung der Immobilie – unstrittig um Anteile an einer Gesellschaft gehandelt hat, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen in Österreich b...