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Neuregelung der Entsendemeldung für mobile Arbeitnehmer im Transportbereich
Die im Sozialausschuss des Nationalrats am angenommene Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden, sieht für ausländische Arbeitgeber, die im Transportbereich tätig sind, die Schaffung einer vereinfachten Meldung der Entsendung von mobilen Arbeitnehmern sowie Vereinfachungen bei der Verpflichtung zur Bereithaltung der Lohnunterlagen und der Festlegung der Ansprechperson vor (RV 1589 BlgNR 25. GP; AB 1603 BlgNR 25. GP).
1. Vereinfachte Meldung für mobile Arbeitnehmer im Transportbereich
Der vorgeschlagene § 19 Abs 7 LSD-BG sieht vor, dass Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz die Meldung der Entsendung von mobilen Arbeitnehmern im Transportbereich nach Österreich ausschließlich nach Maßgabe des § 19 Abs 7 LSD-BG zu erstatten haben. Andere Möglichkeiten einer Meldung sollen einem Arbeitgeber im Transportbereich nicht offenstehen; das heißt, die Regelungen über die Erstattung einer Sammelmeldung oder Rahmenmeldung finden für mobile Arbeitnehmer im Transportbereich keine Anwendung. Der Begriff „Transportbereich“ umfasst nach den Materialien sowohl die Personen- als auch die Güte...