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SWI 6, Juni 2018, Seite 311

Freihandelsabkommen mit Kanada

Nach dem Beschluss im Ministerrat hat die Bundesregierung das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) dem Nationalrat vorgelegt (RV 152 BlgNR 26. GP). CETA soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kanada auf eine neue vertragliche Grundlage stellen und diesbezüglich einen umfassenden Rahmen bilden. Durch die vorläufige Anwendung des Abkommens erfolgte ab bereits die Beseitigung bzw die Reduktion von Zöllen. Seit diesem Zeitpunkt sind die Abgaben für 98 % aller Zolltariflinien abgeschafft. Insgesamt werden beide Seiten nach vollständiger Umsetzung die Zölle für mehr als 99 % aller Zolltarifpositionen beseitigen (100 % bei Industriewaren, 95 % bei Agrarprodukten).

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