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SWI 6, Juni 2018, Seite 309

BFG: Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz, obwohl Familie in Österreich lebt

Die erforderliche Pflege des Vaters, mit dem der Beschwerdeführer (Bf) bis zu dessen Übersiedlung ins Altersheim im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, sowie die Tatsache, dass der Bf in der Schweiz aufgewachsen ist, er Schweizer Staatsbürger ist, das Schweizer Wahlrecht besitzt und er sowohl seine Kranken- und Pensionsversicherung als auch seine Pensionsvorsorge in der Schweiz hat, spricht für eine beträchtliche, in der Schweiz gelegene persönliche Beziehung.

Sachverhalt: Der Bf, ein Schweizer Staatsangehöriger, der auch in der Schweiz aufgewachsen war und dort Immobilienvermögen besaß, hatte im streitgegenständlichen Zeitraum 2007 bis 2008 sowohl in Österreich als auch in der Schweiz einen Wohnsitz. In der Schweiz ging er bei seinem schweizerischen Arbeitgeber, bei dem er seit nunmehr 32 Jahren beschäftigt war, einer unselbständigen Arbeit nach, verfügte dort über eine Wohnung und war in einer schweizerischen Versicherung kranken- und pensionsversichert. Zudem wohnten auch die zeitweise pflegebedürftigen Eltern des Bf in der Schweiz.

Seine Frau und seine Kinder bewohnten jedoch ein Haus in Österreich, da der Bf von 1998 bis 2002 nach Österreich entsandt wurde und die Familie in den da...

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