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PV-Info 5, Mai 2016, Seite 14

Wechsel der Ausbildung während Bildungskarenz

Andreas Gerhartl

Der Wechsel der Weiterbildungsmaßnahme während einer Bildungskarenz steht dem Anspruch auf Weiterbildungsgeld nicht entgegen. Da der für den Bezug von Weiterbildungsgeld erforderliche Erfolgsnachweis aber nach Art der Weiterbildungsmaßnahme differenziert, stellt sich in diesem Fall die Frage, welche Maßnahme der Bestimmung des Nachweises zugrunde zu legen ist. Nach einem Erkenntnis des BVwG kommt es dabei nicht auf die abgebrochene, sondern auf die aktuelle Maßnahme an (BVwG , W218 2104756-1).

Sachverhalt

Die beschwerdeführerende Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz gemäß § 11 AVRAG für die Zeit vom bis zum vereinbart und beim AMS am Weiterbildungsgeld beantragt. Sie war seit an der Universität Wien als ordentliche Hörerin für das Bachelorstudium Bildungswissenschaften inskribiert und überdies fallweise beim karenzierenden Arbeitgeber beschäftigt. Der Beschwerdeführerin wurde vom AMS nachweislich bekannt gegeben, dass sie bis einen Erfolgsnachweis in Form von acht ECTS-Punkten beibringen muss. Am S. 15 begann die Beschwerdeführerin eine andere Ausbildung beim WIFI. Dies gab sie dem AMS am bekannt und legte eine Anmeldebestätigung sowie eine Bestätigung über den erfo...

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