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Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Eilers/Oppel (IStR 2018, 361 ff) analysieren die Richtlinienvorschläge der EU-Kommission vom zur Besteuerung digitaler Dienstleistungen. Im Entwurf COM (2018) 148 final findet sich der kurzfristige Ansatz einer „Digital Services Tax“, die möglichst einfach ausgestaltet und ehestmöglich – bis zur Einführung einer dauerhaften Lösung – zu mehr Steuergerechtigkeit bei der Besteuerung der „Digital Economy“ führen soll. Ziel ist die Erfassung jener digitalen Dienstleistungen, die in hohem Maße auf der Wertschöpfung durch Nutzer basieren, da hier die Diskrepanz zwischen dem Ort der Gewinnbesteuerung und dem Ort, an dem die Nutzer ansässig sind, typischerweise am größten sei. Besteuert werden sollen die Erträge aus der Verarbeitung des Nutzer-Inputs. Im Entwurf COM (2018) 147 final schlägt die Kommission die Schaffung einer digitalen Präsenz oder „virtuellen Betriebsstätte“ vor. Dies würde es den Mitgliedstaaten erlauben, in ihrem Hoheitsgebiet erwirtschaftete Gewinne auch ohne physische Präsenz des Unternehmens zu besteuern. Angestrebt wird ein Wirksamwerden für die vorläufige Maßnahme ab ; allerdings sei Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedstaaten erforderlich, was noch nicht absehbar sei.