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PV-Info 5, Mai 2016, Seite 8

Wie sich die Fälle gleichen! – Neues vom Werkvertrag

Christa Kocher

Wieder hatte der VwGH in zahlreichen Fällen zu entscheiden, ob Werkverträge oder zumindest selbständige Tätigkeiten vorlagen. Nein, Werkvertrag war wieder keiner dabei. Aber immerhin zwei Fälle, bei denen laut VwGH von freien Dienstverträgen auszugehen ist. Die Begründungen sind immer völlig gleichlautend, es überrascht daher schon sehr, dass sich Unternehmen immer noch den Gefahren von immensen Nachzahlungen aussetzen. Anhand der neuen Fälle sollen die gravierendsten Fehler aufgezeigt werden, aufgrund welcher laut VwGH nicht von Werkverträgen ausgegangen werden kann.

Sanierungsarbeiten

Für Renovierungsarbeiten beauftragte ein Pächter einen ungarischen Staatsangehörigen (Dienstnehmer 1), der sich seinerseits von einem weiteren Ungarn (Dienstnehmer 2) unterstützen ließ. Dieser wurde von Kontrollorganen der Abgabenbehörde bei Verspachtelungsarbeiten angetroffen. Dienstnehmer 1 und Dienstnehmer 2 gaben an, dass sie mit diversen Arbeiten im Diskothekenbereich beschäftigt worden waren (Ausmalen, Kellnern, Rasenmähen, Verputzarbeiten, Maurerarbeiten usw). Betreffend die konkreten Arbeitsabläufe hätte der Pächter seinen unmittelbaren Ansprechpartner Dienstnehmer 1 angerufen und die notwendi...

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