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Schlüssige Anordnung zur Verwendung des Privat-PKW
Nach dem Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kilometergeld, wenn der Arbeitgeber die Verwendung des Privat-PKW des Arbeitnehmers anordnet. Eine derartige Anordnung kann auch schlüssig getroffen werden ().
Sachverhalt
Der klagende Arbeitnehmer war beim beklagten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vom bis zum beschäftigt und durchgehend an (bloß) ein Beschäftigerunternehmen überlassen. Auf das Arbeitsverhältnis war der KVAÜ anzuwenden. Im Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass die An- und Abreise auf die Baustelle, an der die Arbeitsleistungen zu erbringen waren, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erfolgen hatte und bei Benützung des Privat-PKW keine Kilometergelder vergütet wurden. In der am selben Tag von beiden Parteien unterfertigten Überlassungsmitteilung ist dagegen festgelegt, dass der Arbeitnehmer Kilometergeld in Höhe von 0,11 € pro Kilometer erhält.
Der Arbeitnehmer war Wochenpendler und arbeitete abwechselnd in der Frühschicht (6:00 Uhr bis 14:00 Uhr) und in der Nachmittagsschicht (14:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Die Entfernung zwischen dem Wohnort des Arbeitnehmers und dem Beschäft...