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Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Werden Fahrtenbücher oder Reisekostenabrechnungen nicht ordnungsgemäß geführt, ist das Finanzamt durchaus berechtigt, die Höhe der anzuerkennenden Werbungskosten für berufliche Fahrten zu schätzen ().
Sachverhalt
Ein nichtselbständiger Kundenberater eines Versicherungsunternehmens beantragte in seinen Arbeitnehmerveranlagungen die steuerliche Berücksichtigung von Kilometergeldern für berufliche Fahrten (2006: 32.510 km; 2007: 32.600 km) als Werbungskosten. Dafür legte er monatliche Reiserechnungen mit dem Logo seines Arbeitgebers (dieser vergütete pro Kilometer € 0,239) – mit den Angaben des Datums, dem Zweck der Reise (meist Kundenbesuche ohne genaue Zielangabe), der auf volle bzw halbe Stunden gerundeten Abfahrts- und Ankunftszeit und der auf volle Zehnerstellen gerundeten gefahrenen Kilometer – sowie zusätzlich eine jährliche Kilometergeldaufstellung vor.
Das Finanzamt erkannte die geltend gemachten Werbungskosten mangels entsprechender Nachweise nur teilweise an. Im Schätzungswege wurde auf Basis der Ersätze des Arbeitgebers auf die Kilometeranzahl der beruflichen Fahrten rückgerechnet und diese wurden geS. 19 rundet anerkannt (2006: 13.800 km; 2007: 13....