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Fallstricke und Nachweispflichten bei der Switch-Over-Klausel
Kudert (PIStB 2022, 250 ff) zeigt anhand der Fallstudie eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen, der zu 100 % an einer deutschen GmbH & Co KG beteiligt ist, die ihrerseits wiederum zu 100 % an einer österreichischen KG und zu 99 % an einer polnischen sp.k. (vergleichbar einer deutschen KG) beteiligt ist, Fallstricke und Nachweispflichten bei der Switch-Over-Klausel auf. Er geht dabei von einer sp.k. aus, die ein Patent einwickelt hat, das zur Verwaltung und Lizenzierung der KG übertragen wurde. Nach den DBA Deutschlands mit Österreich und Polen werden die österreichischen und polnischen Einkünfte grundsätzlich in Deutschland unter Progressionsvorbehalt freigestellt. Bei passiven Einkünften sowie Zurechnungs- oder Qualifikationskonflikten könne es aber sowohl unilateral als auch bilateral zu einem Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode kommen. Passive Einkünfte lägen aber nur vor, wenn die KG die Patente nicht selbst entwickelt, sondern erworben hätte oder der österreichische Durchschnittssteuersatz auf diese Einkünfte nicht mindestens 25 % beträgt. Beides sei hier nicht der Fall. Da aus polnischer Sicht die sp.k. aber selbst das Steuersubjekt ist, könne es dennoch zu Zurechnungs- oder Qualifi...