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Besteuerungsrecht betreffend luxemburgische Einkünfte eines LKW-Fahrers
Nicht immer hat – im grenzüberschreitenden Kontext – der Sitzstaat des Arbeitgebers ein Besteuerungsrecht an den nichtselbständigen Einkünften von Arbeitnehmern. Dies wurde in der gegenständlichen Entscheidung des BFG einmal mehr verdeutlicht ().
Konkret geht es dabei um einen (in Österreich ansässigen) LKW-Fahrer, der bei einem luxemburgischen Arbeitgeber beschäftigt ist. Dieser führt Cateringservices bei Sportgroßereignissen (wie zB Formel-1-Veranstaltungen) durch, überwiegend in Europa (Spanien, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Ungarn, Belgien, Italien etc). Die Aufenthaltsdauer des Cateringteams an den verschiedenen Austragungsorten beträgt (jährlich wiederholend) jeweils zwischen zehn und 14 Tagen.
Die Aufgabe des gegenständlichen Mitarbeiters besteht im Wesentlichen darin, das Material für das Catering aus Luxemburg abzuholen, mit dem LKW zu den jeweiligen europäischen Formel-1-Austragungsorten zu führen, dort aufzubauen und beim Catering zu unterstützen. Am Ende der Veranstaltung erfolgt dann der spiegelbildliche Abbau und Rücktransport nach Luxemburg.
IZm den Löhnen des Mitarbeiters behält der Arbeitgeberluxemburgische Lohnsteuer ein, wa...