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PV-Info 2, Februar 2023, Seite 22

COVID-19 als Berufskrankheit

Andreas Gerhartl

Berufskrankheiten begründen Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung (zB Zuerkennung einer Versehrtenrente). Insbesondere bei Auftreten von Long-COVID wirft dies daher die Frage auf, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Qualifikation einer Infektion mit COVID-19 als Berufskrankheit in Frage kommt. Dazu liegt nunmehr auch Rechtsprechung des OGH vor ().

Sachverhalt

Die AUVA sprach mit Bescheid vom aus, dass die Erkrankung der Versicherten an COVID-19 nicht als Berufskrankheit anerkannt wird und daher kein Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung besteht. Die dagegen erhobene Feststellungsklage wurde in erster und zweiter Instanz zurückgewiesen, da die gesetzlich geforderten Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit nicht erfüllt waren. Die dagegen erhobene ao Revision wurde mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurückgewiesen.

Kriterien für Berufskrankheit

Als Berufskrankheiten gelten gemäß § 177 Abs 1 ASVG die in Anlage 1 zum ASVG angeführten Krankheiten unter den dort angeführten Voraussetzungen. Bei manchen Krankheiten gilt dies nur, sofern sie durch Ausübung der Beschäftigung in einem dort bezeichneten Unternehmen verursac...

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