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PV-Info 2, Februar 2023, Seite 20

Begünstigte (?) Besteuerung von Altabfertigungen

Katharina Daxkobler

„Der VwGH vermag sich der Rechtsansicht des BFG nicht anzuschließen, wonach eine im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des Dienstverhältnisses vorliegen soll, obwohl unstrittig ein neues Dienstverhältnis zu einem neuen Arbeitgeber begründet wird und somit auch keine bloße Vertragsübernahme auf Seiten des bisherigen Arbeitgebers vorliegt […]. Auch wenn das Dienstverhältnis der zunächst kirchlich bestellten Lehrerinnen und Lehrer nur unter der Voraussetzung der ,Übernahme als Landesvertragslehrerin‘ aufgelöst wurde, kommt diese aufschiebende Bedingung keiner Wiedereinstellungszusage gleich. In einer solchen Konstellation kann somit nicht vom Vorliegen eines einheitlichen Dienstverhältnisses ausgegangen werden“ ().

Ansicht der Finanzverwaltung in Rz 1070 LStR

„Der Anspruch auf steuerliche Begünstigung [der gesetzlichen Abfertigung] ist zwingend an die Auflösung des Dienstverhältnisses geknüpft. Aus steuerlicher Sicht liegen nicht zwei getrennte, sondern ein einheitliches Dienstverhältnis dann vor, wenn

  • eine unmittelbare, im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung geplant bzw in Aussicht genommen oder vom Ar...

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