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SWI 9, September 2014, Seite 452

Aufdeckung stiller Reserven bei grenzüberschreitender Einbringung und Kapitalverkehrsfreiheit

In seinem Urteil vom in der Rechtssache DMC hat der EuGH beurteilt, ob die zwingende Aufdeckung der stillen Reserven in KG-Anteilen anlässlich ihrer Einbringung in eine deutsche GmbH durch österreichische Kapitalgesellschaften mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist, und dies im Ergebnis bejaht. Nach Lüdicke (IStR 2014, 537 ff.) basiere die Entscheidung des EuGH auf der Annahme, dass bei einer vergleichbaren Einbringung durch eine inländische Kapitalgesellschaft keine Aufdeckung der stillen Reserven erforderlich sei und diese im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Anteile – ohne Einschränkung durch ein DBA – besteuert würden. Nach Lüdicke sei im Zeitpunkt der gegenständlichen Einbringung jedoch bereits festgestanden, dass eine Veräußerung gemäß dem mit in Kraft getretenen § 8 Abs. 2 dKStG grundsätzlich steuerbefreit hätte erfolgen können. Diese Bestimmung wurde weder im Vorlagebeschluss des FG Hamburg noch im Urteil des EuGH berücksichtigt. Lüdicke kommt zu dem Schluss, dass die Ausführungen des EuGH vor diesem Hintergrund von einem falschen Vergleichspaar ausgehen und die im Ergebnis nur ausländische Einbringende treffende Sofortbesteuerung einen nicht zu rechtfertige...

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