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SWI 9, September 2014, Seite 452

Doppelbesteuerungsrisiken bei Outbound-Dienstleistungen

Erbringen Mitarbeiter inländischer Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg Dienstleistungen an im Ausland ansässige Konzerngesellschaften oder an ausländische Kunden vor Ort, so stellt sich die Frage nach der Existenz einer ausländischen Betriebsstätte des inländischen Unternehmens. Becker/van der Ham (IStR 2014, 581 ff.) legen dar, dass mittlerweile viele Staaten, nicht zuletzt aufgrund der Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs durch den OECD-MK 2003, lediglich aufgrund der Anwesenheit des Dienstleistungserbringers vor Ort vom Vorliegen einer („unechten“) Dienstleistungsbetriebsstätte ausgehen. Demgegenüber setze aber die Annahme einer Betriebsstätte nach deutscher Auffassung – sowohl was das innerstattliche Recht als auch was den DBA-rechtlichen Betriebsstättenbegriff anbelangt – (nach wie vor) Verfügungsmacht über eine ausländische Geschäftseinrichtung und daher mehr als die bloße Anwesenheit voraus. Die daraus resultierende Doppelbesteuerung könne zwar u. a. dadurch vermieden werden, dass gezielt auf eine Erfüllung des Betriebsstättenbegriffs nach der deutschen Rechtsansicht hingewirkt wird; die gesetzliche Verankerung des „Authorized OECD Approach“ in Deutschland führ...

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