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ASoK 8, August 2020, Seite 319

Neuausrichtung der Kurzarbeitsbeihilfe

AMS-Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19) vom BSG/AMF/0702/9973/2020, AMF/8-2020, online abrufbar unter https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit.

In den Praxis-News vom Juni 2020 (ASoK 2020, 236 f) wurde über Ungereimtheiten beim COVID-19-Kurzarbeitsmodell berichtet. Das AMS hat dazu nunmehr eine neue Version der Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe veröffentlicht, die für Neuanträge ab und Verlängerungsanträge (Phase 2 der COVID-19-Kurzarbeit) die Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe neu regelt.

Während in der Phase 1 (Erstanträge von März bis Mai 2020) die Beihilfe anhand von Pauschalsätzen für Einkommensteile bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage pro Ausfallsstunde ermittelt wurde, zielt man nunmehr bei der Beihilfenberechnung auf den Mehraufwand, der sich für den Arbeitgeber aufgrund der Entgelt- und Beitragsgrundlagengarantie ergibt, ab. Die Kurzarbeitsbeihilfe beinhaltet daher eine Kostenerstattung für

  • die Kurzarbeitsunterstützung (der Teil des laufenden Bruttoentgelts, den der Arbeitgeber aufgrund der zu gewährleistenden Entgeltgarantie über das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung [Arbeitsentgelt] hin...

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