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Neuausrichtung der Kurzarbeitsbeihilfe
AMS-Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19) vom BSG/AMF/0702/9973/2020, AMF/8-2020, online abrufbar unter https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit.
In den Praxis-News vom Juni 2020 (ASoK 2020, 236 f) wurde über Ungereimtheiten beim COVID-19-Kurzarbeitsmodell berichtet. Das AMS hat dazu nunmehr eine neue Version der Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe veröffentlicht, die für Neuanträge ab und Verlängerungsanträge (Phase 2 der COVID-19-Kurzarbeit) die Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe neu regelt.
Während in der Phase 1 (Erstanträge von März bis Mai 2020) die Beihilfe anhand von Pauschalsätzen für Einkommensteile bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage pro Ausfallsstunde ermittelt wurde, zielt man nunmehr bei der Beihilfenberechnung auf den Mehraufwand, der sich für den Arbeitgeber aufgrund der Entgelt- und Beitragsgrundlagengarantie ergibt, ab. Die Kurzarbeitsbeihilfe beinhaltet daher eine Kostenerstattung für
die Kurzarbeitsunterstützung (der Teil des laufenden Bruttoentgelts, den der Arbeitgeber aufgrund der zu gewährleistenden Entgeltgarantie über das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung [Arbeitsentgelt] hin...