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PV-Info 8, August 2021, Seite 21

Rehabilitationsgeld bei parallelen Dienstverhältnissen

Andreas Gerhartl

Wie das Rehabilitationsgeld zu bemessen ist, wenn der Anspruch darauf (mittelbar) auf zwei Dienstverhältnisse gestützt werden kann, war bisher unklar. Der OGH entschied nunmehr, dass dafür das Krankengeld aus beiden Dienstverhältnissen zu berücksichtigen ist ().

Sachverhalt

Die Klägerin hatte zwei parallel laufende Dienstverhältnisse und bezog bis Krankengeld sowie danach (seit ) Rehabilitationsgeld. Die Dienstverhältnisse endeten am bzw . Strittig war, ob für die Bemessung des Rehabilitationsgeldes das Krankengeld aus beiden Dienstverhältnissen oder nur aus jenem Arbeitsverhältnis, für das der Entgeltfortzahlungsanspruch länger bestanden hatte, heranzuziehen war.

Entscheidung des OGH

Der OGH entschied, dass Anspruch auf Rehabilitationsgeld im Ausmaß des Krankengeldes aus beiden Dienstverhältnissen besteht. Er führte dazu aus, dass der Zweck des Rehabilitationsgeldes darin besteht, einen Ersatz für die bereits weggefallene befristete Invaliditätspension zu schaffen. Es gebührt gemäß § 143a Abs 2 ASVG im Ausmaß des Krankengeldes nach § 141 Abs 1 ASVG und ab dem 43. Tag im Ausmaß des erhöhten Krankengeldes nach § 141 Abs 2 ASVG, das aus der letzten eine Versicherung nach dem ASVG begründenden Erwerbstätigk...

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