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Abschirmwirkung des Erbschaftssteuerabkommens mit den USA
(BMF) – Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an. Art. 7 sieht vor, dass bei den nach Art. 4 in Österreich ansässigen Personen ein Vermögensübergang im Erb- oder Schenkungsweg von der amerikanischen Besteuerung freizustellen ist, wenn es sich bei den Vermögenswerten nicht um US-Immobilienvermögen und US-Betriebsstättenvermögen im Sinne der Art. 5 und 6 handelt.
Verlegt daher ein in Monaco ansässiger deutscher Staatsbürger seine Ansässigkeit nach Österreich, sind nach Maßgabe dieses Abkommens die auf einem US-Bankdepot erliegenden Anteile an US-Aktiengesellschaften von der US-Erbschaftsbesteuerung befreit, wenn sie im Fall seines Ablebens auf seine in Deutschland lebenden Erben übergehen (EAS 3349 vom ).