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PV-Info 8, August 2021, Seite 19

Vergleich im aufrechten Arbeitsverhältnis

Thomas Rauch

Wird der Arbeitnehmer nicht übervorteilt, so kann auch während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses über an sich unverzichtbare Ansprüche ein rechtswirksamer Vergleich abgeschlossen werden ().

Sachverhalt

Der Kläger war vom bis als Expeditarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Bis war er tageweise beschäftigt. Ab wurde er mittels unbefristeten Arbeitsvertrags „fix angestellt“ und wurden BMSVG-Beiträge vom Arbeitgeber entrichtet. Im Jahr 2012 begehrten mehrere Expeditmitarbeiter, die (ebenso wie der Kläger) vor dem in einem Arbeitsverhältnis standen, anlässlich der Auflösung ihrer Arbeitsverhältnisse eine Abfertigung alt. Die Beklagte vertrat die Auffassung, dass solche Ansprüche nicht gegeben seien, weil vor 2003 keine durchgehenden Arbeitsverhältnisse vorlagen. Die Problematik wurde gemeinsam mit dem Betriebsrat gelöst, indem jenen Arbeitnehmern, die bereits vor 2003 beschäftigt waren, eine Abfertigung alt in der Höhe von 60 % des zustehenden Betrags (unter der Annahme eines Anspruchs auf eine Abfertigung alt) gewährt wurde. Der Betriebsrat hielt dies für eine faire Lösung, weil damit alle Expeditarbeiter eine Zahlung erhielten und somit auch jene, die...

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