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Abzug einer Hypotax: Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die österreichische Lohnsteuer
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Der VwGH hat klargestellt, dass bei sogenannten Hypotax-Vereinbarungen die Hypotax eine Vorausverfügung hinsichtlich der zu entrichtenden Steuern und somit der Bruttolohn die für die Bemessung der österreichischen Einkommensteuer maßgebliche Größe darstellt. Es liegt daher keine originäre Nettolohnvereinbarung vor.
Soweit damit die im Einsatzstaat Schweiz zu entrichtende Quellensteuer abgedeckt wird, kann diese auch auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet werden. Offen bleibt, welche Konsequenzen sich im Detail ergeben, wenn die im ausländischen Einsatzstaat zu entrichtende Steuer höher ist als die einbehaltene Hypotax.