zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 10, Oktober 2016, Seite 504

Die Entstrickungsbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht nach dem Abgabenänderungsgesetz 2015

Exit Tax and Limited Tax Liability After the Tax Amendment Act 2015

Lukas Mechtler und Karoline Spies

In the course of the Tax Amendment Act 2015 (Abgabenänderungsgesetz 2015; AbgÄG 2015), the exit tax rules laid down in the Austrian Income Tax Act (ITA) were substantially amended. Although there still are no special exit tax rules for limited tax liability in accordance with Sec 98 ITA, the amendments also have an impact on taxpayers with limited tax liability. Against this background, Lukas Mechtler and Karoline Spies focus on the implications of the new exit tax rules for non-residents subject to limited tax liability.

I. Rechtslage vor dem AbgÄG 2015

Für die beschränkte Steuerpflicht war – und ist auch weiterhin – weder in § 98 EStG noch in § 21 KStG ausdrücklich eine spezifische Wegzugsbesteuerungsregelung vorgesehen. Dies ist systematisch insofern konsequent, als § 98 EStG generell keine eigenen Steuertatbestände festlegt, sondern seinen Anwendungsbereich erst durch Verweis auf die Tatbestände zur unbeschränkten Steuerpflicht in §§ 21 ff EStG erhält. Die Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht folgen dieser Systematik auch für Zwecke der Wegzugsbesteuerung. Neben dem Verweis des § 98 Abs 1 Z 3 EStG auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG ist vor allem der in § 98 Abs 1 Z 5 EStG verankerte Verweis auf Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 EStG von Bedeutung. Somi...

Daten werden geladen...