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Gültige Konsultationsvereinbarungen zwischen Deutschland und Österreich
Zwischen Österreich und Deutschland bestehen aktuell einige Konsultationsvereinbarungen basierend auf dem DBA zwischen den beiden Staaten. Das deutsche BMF (dBMF) hat eine Zusammenfassung der gegenwärtig geltenden Konsultationsvereinbarungen verlautbart (dBMF-Schreiben vom , IV B 3 – S 1301-AUT/19/10006:003).
DBA sind, sofern sie nicht eigene Regelungen treffen, nach allgemeinem Völkerrecht auszulegen. Somit ist das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WVK) anzuwenden. Dieses Übereinkommen legt fest, dass ein Vertrag mit der gewöhnlichen, also der jeweils fachspezifisch üblichen Bedeutung iZm dem gesamten Text und im Lichte seines Ziels und Zwecks auszulegen ist. Sollte eine andere Bedeutung zugeschrieben werden, so ist dies von den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Interpretation von DBA
Damit verbunden ist auch der OECD-MK, sofern das DBA dem OECD-MA nachgebildet ist, womit als Ziel eines DBA nicht nur die Vermeidung einer Doppelbesteuerung, sondern auch die Vermeidung einer doppelten Nichtbesteuerung genannt wird.
Neben dem Zusammenhang des Textes sind gemäß WVK spätere Übereinkünfte und spätere Übung maßgeblich. Die Einordnung von Konsultationsvereinbarungen, das sind V...