Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kündigung bei Kurzarbeit
Die Frage, ob die Corona-Sozialpartnervereinbarung einen individuellen Kündigungsschutz begründet, ist in der Literatur heftig umstritten und wurde bisher auch von der Judikatur unterschiedlich beurteilt. Der OGH hat sie nunmehr verneint (; , 8 ObA 50/21t). Auf diese beiden Fälle wird im Folgenden eingegangen.
Sachverhalt I
Der klagende Arbeitnehmer war als Angestellter beschäftigt. Der geklagte Arbeitgeber hatte ab mit 15 Mitarbeitern (nicht dem Kläger) eine Sozialpartnervereinbarung-Einzelvereinbarung über Corona-Kurzarbeit geschlossen. Mit kündigte der Arbeitgeber die Ausdehnung der Kurzarbeit auf alle Mitarbeiter an (eine Einbeziehung des Klägers kam in der Folge aber nicht zustande). Mit Schreiben vom wurde der Kläger zum gekündigt. Der Arbeitgeber hatte sich zur Kündigung entschlossen, weil die Gesprächsbasis des Arbeitnehmers mit den Geschäftsführern des Arbeitgebers schwer erschüttert war.
Der Kläger machte (ua) die Zahlung einer Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung bis geltend. Begründet wurde dies damit, dass der Arbeitgeber aufgrund der für die gesamte Belegschaft nach der Sozialpartnervereinbarung geltenden einmonatigen Behal...