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SWI 6, Juni 2013, Seite 269

Der Übergang der Steuerschuld bei einer Anlagenerrichtung in Polen ab 1. 4. 2013

The Reverse Charge Mechanism in Respect to Building and Construction Projects in Poland as of 1. 4. 2013

Martin Hummer und Szymon Lubina

Martin Hummer and Szymon Lubina give an overview of the changes as of April 1st, 2013, in the Polish reverse charge regulations. They focus on building and construction projects in Poland carried out by foreign, e. g. Austrian, companies.

I. Änderungen beim Reverse-Charge-Verfahren in Polen

Mit Wirksamkeit ab und später ab kam es in Polen zu wesentlichen Änderungen beim Reverse-Charge-Verfahren. Ab kommt es abermals zu wesentlichen Änderungen des Reverse-Charge-Verfahrens.

II. Die Rechtsquellen

Das Reverse-Charge-Verfahren für Dienstleistungen ist in Art. 17 Abs. 1 Punkt 4 des polnischen Umsatzsteuergesetzes (plUStG) geregelt. Die Regelungen betreffend die Warenlieferungen finden sich in Art. 17 Abs. 1 Punkt 5 plUStG.

III. Die Abgrenzung zwischen (Grundstücks-)Leistung und (Waren-)Lieferung

Die Qualifikation von komplexen Anlagenerrichtungen, die nach § 3 Abs. 4 UStG 1994 als „Werklieferung“ zu qualifizieren sind, als Grundstücksleistung (Art. 17 Abs. 1 Punkt 4 plUStG) oder als Warenlieferung (Punkt 5 leg. cit.) ist in der Praxis vielfach strittig. Es sollte daher im Vorfeld eine verbindliche Auskunft in Polen eingeholt werden.

IV. Die Voraussetzungen ab

Das Reverse-Charge-Verfahren ist auch anwendbar, we...

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