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Aktuelles zur Kurzarbeit
Aufgrund des Lockdowns im November/Dezember 2021 wurde die Kurzarbeitsrichtlinie geändert. Die wesentlichen Änderungen werden hier vorgestellt.
Förderhöhe und ‑dauer
Die erhöhte Förderung gebührte besonders betroffenen Unternehmen (Umsatzrückgang von mehr als 50 % zwischen dem 3. Quartal 2019 und dem 3. Quartal 2020) bislang bis . Nun wird die erhöhte Förderung bis verlängert. Sie gebührt auch allen Betrieben, die direkt vom Lockdown betroffen sind, und zwar über die Dauer des Lockdowns hinaus bis längstens . Kurzarbeit ist für maximal 24 Monate möglich. Im Hinblick auf die Besonderheit der Corona-Krise sind aber Zeiten einer Kurzarbeit vor dem nicht auf die maximale Dauer von 24 Monaten anzurechnen.
Verfahren
Vom Lockdown direkt betroffene Betriebe benötigen keine Bestätigung des Steuerberaters für die Beilage 1 des Antrags (wirtschaftliche Begründung). Kurzarbeitsprojekte (Erst- und Verlängerungsbegehren) mit einem Beginn während eines Lockdowns können bis zu vier Wochen rückwirkend ab Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden. Aufgrund des in den Bundesländern unterschiedlichen Lockdown-Endes ist der spätestmögliche Zeitpunkt für die rückwirkende Antragstellung unterschiedlich und ...