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Gesetzesänderungen vor dem Jahreswechsel
Wie bereits im Vorjahr wurden auch heuer wieder kurzfristig COVID-19-Pandemie-bedingte gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht. Die Änderungen wurden sukzessive in ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 ua geändert werden, aufgenommen (BGBl I 2021/227, ausgegeben am ).
Neustrukturierung der Steuerbefreiung für Mahlzeiten sowie Essensgutscheine
§ 3 Abs 1 Z 17 EStG neu lautet: „Von der Einkommensteuer sind befreit
a) Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt.
b) Gutscheine:
– Bis zu einem Wert von 8 € pro Arbeitstag, wenn die Gutscheine nur zur Konsumation von Mahlzeiten eingelöst werden können, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw geliefert werden.
– Bis zu einem Wert von 2 € pro Arbeitstag zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen.“
Nach dem neuen § 124b Z 377 EStG gilt diese Änderung erstmals für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden.
Mit dieser neuen Struktur wird zum einen deutlich zwischen der – betraglich nicht limitierten – freien oder verbilligten Verpflegung am Arbeitsplatz und der Ausgabe von – betraglich begrenzten – Essensgutsche...