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EuGH: Österreich verstößt gegen MwStSyst-RL aufgrund des Ausschlusses von Leistungen an Unternehmer von der Margenbesteuerung für Reiseleistungen
Der Kommission/Österreich, C‑787/19, über eine Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Österreich entschieden. Mit ihrer Klage beantragte die Europäische Kommission beim EuGH die Feststellung, dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus der MwStSyst-RL verstoßen hat, indem sie Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ausschließt und indem sie Reisebüros, soweit diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, gestattet, die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen und für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln.
2014 richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben an die Republik Österreich, mit dem sie diese darüber informierte, dass nach Ansicht der Kommission der im UStG vorgesehene Ausschluss von Reiseleistungen an Steuerpflichtige, die diese für ihr Unternehmen nutzten, von der in den Art 306 bis 310 MwStSyst-RL vorgesehenen Mehrwertsteuer‑Sonderregelung für Reisebüros (im Folgenden: Sonderregelung) gegen die MwStSyst-RL versto...