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Verdoppelung der Verbrauchsteuerforderung
Entscheidung: Silcompa, C-95/19.
Art 12 Abs 3 RL 76/308/EWG über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen idF RL 2001/44/EG iVm Art 20 RL 92/12/EWG idF RL 92/108/EWG ist dahin auszulegen, dass im Rahmen eines Rechtsbehelfs, mit dem Vollstreckungsmaßnahmen angefochten werden, die in dem Mitgliedstaat, in dem die ersuchte Behörde ihren Sitz hat, ergriffen werden, die zuständige Instanz dieses Mitgliedstaats es ablehnen kann, dem von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats gestellten Ersuchen um Beitreibung von Verbrauchsteuern für gemäß Art 6 Abs 1 RL 92/12/EWG idF RL 92/108/EWG unrechtmäßig aus einem Verfahren der Steueraussetzung entnommene Waren stattzugeben, wenn das Ersuchen auf einen Sachverhalt gestützt ist, der dieselben Ausfuhrvorgänge betrifft, die bereits Gegenstand einer Beitreibung der Verbrauchsteuern in dem Mitgliedstaat sind, in dem die ersuchte Behörde ihren Sitz hat.