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PV-Info 3, März 2018, Seite 17

Tätigkeit des Chefdirigenten und künstlerischen Leiters eines Orchesters

Roman Fragner

Beim Chefdirigenten und künstlerischen Leiter eines Orchesters, der die von ihm dirigierten Werke frei auswählen kann und für Absagen kein Honorar erhält, überwiegen die Merkmale der Selbständigkeit ().

Sachverhalt

Vertraglich wurde für einen Zeitraum von vier Jahren die Ausübung der Tätigkeit als „Erster Dirigent“ und künstlerischer Leiter (in der Folge: Chefdirigent) vereinbart. Damit war auch die Aufgabe verbunden, als Aushängeschild des Orchesters zu dienen, pro Saison mindestens sechs Programme einzustudieren und eine oder mehrere Reprisen (Wiederaufnahmen von Programmen) zu dirigieren. Dem Chefdirigenten wurde eine Mindestanzahl von 10 Konzerten pro Saison zugesagt und die vorrangige Anbietung von TV-Konzerten und Konzertreisen garantiert.

Die Auswahl der dirigierten Stücke und Programme erfolgte durch den Chefdirigenten. Bei Festlegung der Proben- und Aufführungszeiten wurde auf dessen Verfügbarkeit Bedacht genommen bzw konnte dieser aus bestimmten vorgeschlagenen Perioden auswählen. Um Überschneidungen mit den Programmen anderer Dirigenten zu verhindern, musste der Chefdirigent am Ende der laufenden Saison stets sein Programm für die übernächste ...

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