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ASoK 8, August 2020, Seite 316

Anwendbares Sozialversicherungsrecht im internationalen Transportgewerbe

, AMFB ua.

Der EuGH hatte im angeführten Urteil die Frage zu klären, wer bei im internationalen Güterverkehr tätigen LKW-Fahrern im Hinblick auf die Kollisionsnormen zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht als Arbeitgeber anzusehen ist. Für eine solche gewöhnlich grenzüberschreitend ausgeübte Tätigkeit sind nämlich die Rechtsvorschriften des diesbezüglichen Sitzstaates anzuwenden, wenn der Einsatz nicht überwiegend (Verordnung [EWG] Nr 1408/71) bzw zum wesentlichen Teil (Verordnung [EG] Nr 883/2004) im Wohnortstaat des Fahrers erfolgt.

Im konkreten Fall ging es um in den Niederlanden wohnhafte LKW-Fahrer, die formell bei einem Unternehmen mit Sitz in Zypern angestellt waren. Das zypriotische Unternehmen hatte mit niederländischen Transportunternehmen Flottenmanagementverträge über die Verwaltung der von diesen Unternehmen betriebenen Lastkraftwagen abgeschlossen. Die LKW-Fahrer hatten vor Abschluss dieser Arbeitsverträge niemals in Zypern gewohnt oder gearbeitet, waren während der Durchführung der Verträge weiterhin in den Niederlanden wohnhaft und für Rechnung der dortigen Transportunternehmen, bei denen einige von ihnen zuvor auch unmittelbar beschäfti...

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