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VwGH zum Zusammenwirken zweier DBA
Zunächst wäre zu prüfen, ob die Einkünfte nach dem DBA Österreich – Zypern Österreich zur Besteuerung zugewiesen werden. Bejahendenfalls ist in einem zweiten Schritt zu klären, ob der Einkünfteempfänger in Österreich ansässig iSd DBA Österreich – CSSR ist.
Zur Feststellung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit in Österreich reicht nicht aus, festzustellen, dass in Österreich ein Wohnsitz oder Mittelpunkt der Lebensinteressen besteht. Vielmehr sind auch die Verhältnisse im Ausland zu berücksichtigen, und es ist eine Gegenüberstellung der Lebensverhältnisse in beiden Staaten vorzunehmen.
Sachverhalt: Im vom VwGH entschiedenen Fall war strittig, ob der Steuerpflichtige in Österreich oder in der Slowakei abkommensrechtlich ansässig war und ob folglich das DBA Österreich – Zypern oder das DBA Slowakei – Zypern zur Zuteilung des Besteuerungsrechts von zypriotischen Einkünften zur Anwendung gelangt.
Der Steuerpflichtige brachte folgenden Sachverhalt vor: Er sei im Jahr 1995 von Österreich in die Slowakei ausgewandert, eine meldepolizeiliche Abmeldung in Österreich unterblieb. Im Jahr 1997 mietete er sich in der Slowakei eine Wohnung. Ein Einfamilienhaus wurde im Jahr 2000 in Österreich erworben, welches...