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SWI 12, Dezember 2018, Seite 629

EU-Beihilfenverbot und Selektivitätsmerkmal

Fragen zum EU-Beihilfeverbot werden derzeit von vielen Autoren beleuchtet. De Broe (EC Tax Review 2018, 285 ff) gibt einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung und wendet die Kriterien des Selektivitätsmerkmals im Rahmen des EU-Beihilfeverbots auf die Sanierungsklausel im deutschen Steuerrecht an. Bartosch (BB 2018, 2199) geht näher auf diese Sanierungsklausel ein. Zwar habe die EU-Kommission die Sanierungsklausel als unerlaubte staatliche Beihilfe bewertet, was auch durch das EuG bestätigt wurde. Dies sei allerdings mittlerweile durch das , P, aufgehoben worden. Unter Berufung auf Kommissionsentscheidungen zur ungarischen Gesundheitsabgabe und zur polnischen Einzelhandelsteuer kommt Bartosch zu dem Ergebnis, dass noch einige andere deutsche Regelungen gefährdet sind, gegen das Beihilfenverbot zu verstoßen.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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