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Besteuerungsrecht bei künstlerischen Gesamtproduktionen
In PIStB 2018, 298 ff, wird eine Entscheidung des BFH (, I R 59/15) zur DBA-rechtlichen Behandlung von Vergütungen für künstlerische Gesamtproduktionen besprochen. Nach Ansicht des BFH unterliegt die Vergütung nicht notwendigerweise in ihrer Gesamtheit dem insoweit Art 17 Abs 2 OECD-MA entsprechenden Art 17 Abs 2 DBA Österreich – Deutschland. Vielmehr sei sie aufzuteilen in Bestandteile, die eine persönlich ausgeübte Künstlertätigkeit abgelten, und in solche, die gegebenenfalls anderen Verteilungsnormen zuzuordnen sind. Im konkreten Fall wurden Vergütungen für ein „Gesamtarrangement“ gezahlt, die neben dem im Vordergrund stehenden künstlerischen Auftritt auch damit zusammenhängende andere Leistungen organisatorischer oder technischer Natur umfassten. Der BFH folgte der Ansicht der Klägerin, dass die sonstigen Leistungen als Unternehmensgewinne nach Art 7 iVm Art 23 DBA Österreich – Deutschland mangels inländischer Betriebsstätte von der Besteuerung in Deutschland freizustellen sind. Diese Aufteilung könne gegebenenfalls im Wege der Schätzung erfolgen, wobei der BFH ausdrücklich die Vorlage von Kostenaufstellungen oder sonstigen Kalkulationsgrundlagen erwähnt. Auch die Erteilung partieller Freistellu...