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Begutachtungsentwurf zum Familienbonus
Am hat das BMF einen Begutachtungsentwurf zur Änderung des EStG zur Einführung des angekündigten Familienbonus ab versandt. Die Begutachtungsfrist endet am . Der Begutachtungsentwurf sieht folgende Eckpunkte vor (die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten):
Der Familienbonus Plus reduziert als erster Absetzbetrag (= direkte Steuerersparnis) die errechnete Tarifsteuer maximal bis null. Durch andere Absetzbeträge (wie etwa den Alleinverdiener- oder -erzieherabsetzbetrag oder den Verkehrsabsetzbetrag) kann es in der Folge, sofern die Voraussetzungen vorliegen, zur Erstattung von Einkommensteuer und zu einer SV-Rückerstattung kommen.
Der Familienbonus Plus beträgt 1.500 € pro Kind pro Jahr (125 € pro Monat) bis inklusive des Monats, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Nach Ablauf des Monats, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, wird er auf 500,16 € pro Kind pro Jahr (41,68 € pro Monat) reduziert.
Der Anspruch besteht, solange Familienbeihilfe gewährt wird.
Der Familienbonus kann von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte beantragt werden. Eine diesbezügliche Änderung ist nur jahresweise möglich. Antragsberechtigt sind der Familienbeihilfenberechtigte oder dessen...