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Unionsrechtliche Stärkung der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in Strafverfahren
In ABl L 65 vom , S 1, wurde die RL (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren veröffentlicht.
Mit der RL stärkt die EU zwei Aspekte des Rechts auf ein faires Verfahren: Die Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafsachen werden durch Mindestvorschriften ausgestaltet. Primärrechtliche Grundlage hierfür ist Art 82 Abs 2 lit b AEUV, der strafverfahrensrechtliche Mindestvorschriften zum Zweck der Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen erlaubt.
Lesen Sie mehr zur Zielsetzung und zum Anwendungsbereich der neuen RL in einem Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Robert Kert und az. Prof. Dr. Severin Glaser im Rahmen der Rubrik „Europastrafrecht“ in der Maiausgabe der im Linde Verlag erscheinenden Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF).