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Anpassung der Ergebnisse von Verrechnungspreisen an die Wertschöpfung
Groß (IStR 2016, 233 ff) führt aus, dass durch den G20/OECD-Abschlussbericht zu den BEPS-Maßnahmen 8 bis 10 die Leitlinien zu Verrechnungspreisaspekten konzerninterner Dienstleistungen im Wesentlichen um Leitlinien für konzerninterne Dienstleistungen von geringer Wertschöpfung ergänzt werden. Die bestehenden Leitlinien zu konzerninternen Dienstleistungen blieben hingegen weitgehend unverändert. Neu eingeführt wurde ein Abschnitt D („Konzerninterne Dienstleitungen von geringer Wertschöpfung“). Zudem untersucht Groß Kostenumlagevereinbarungen („Cost Contribution Arrangements“ nach Kapital VIII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien). In seinem Fazit bezeichnet der Autor das nunmehr vorliegende Ergebnis als einen deutlichen Erfolg im Kampf gegen Gewinnverlagerung und Steuervermeidung.